Anordnung des Ministers des Innern zum Schutze der Dienstgeheimnisse vom 6. Dezember 1971
Richtlinie des Ministers für Post- und Fernmeldewesen für das Bearbeiten der ZKD-Sendungen im Bereich der Deutschen Post von 1972
Schriftenreihe II (Dokumente zur Postgeschichte der SBZ / DDR) der Arbeitsgemeinschaft “DDR-Spezial” im Philatelisten-Club Berlin-Mitte e. V., Heft 7
Verfasser: Horst Geyermann
56 Seiten DIN A 4 Broschur
|
Die Schriftenreihe „Dokumente zur Postgeschichte der SBZ/DDR“ wird mit freundlicher Genehmigung des Bundesarchivs herausgegeben. In ihr werden einzelne Arbeitsvorschriften, Arbeitsanleitungen und Weisungen der Deutschen Post und anderer Staatsorgane der DDR veröffentlicht. Diese stammen in der Regel aus den im Bundesarchiv befindlichen Archiv- sowie aus Privatbeständen.
In den Heften dieser Schriftenreihe sind außer einer kurzen Einführung nur Kopien von Originaldokumenten enthalten.
Dieses Heft enthält die im Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. 717 veröffentlichte Anordnung des Ministers des Innern (MdI) zum Schutz der Dienstgeheimnisse vom 6. Dezember 1971, die mit Wirkung vom 1.März 1972 in Kraft trat sowie die dazu vom Minister für Post- und Fernmeldewesen erlassene Richtlinie für das Bearbeiten der ZKD-Sendungen im Bereich der Deutschen Post (die nur für den Dienstgebrauch bestimmt war und nicht veröffentlicht worden war).
Beide Dokumente waren erforderlich, da ZKD in der Zuständigkeit des MdI betrieben wurde, das sich zu dessen Durchführung der Einrichtungen der Deutschen Post bediente.
|
Per Mail zu beziehen über die Geschäftsstelle ArGe DDR-Spezial
Preis: 6,50 € (für Mitglieder des Philatelisten-Clubs Berlin-Mitte mit der Arge DDR-Spezial), bzw. 7,50 € (für Nichtmitglieder), bei Postversand zzgl. 2,50 € Versandkosten.
Zahlung per Überweisung auf folgendes Konto bei der Berliner Volksbank
Empfänger: Phil-Club Berlin-Mitte e.V. IBAN DE61 1009 0000 5892 0000 01 – BIC BEVODEBB
Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.